Rechtliches
Qualifikation und Weiterbildung
Angaben nach § 11 Satz 1 Nr. 3 MaBV
Gesetzliche Grundlage
Wer gewerbsmäßig Wohnimmobilien verwaltet, benötigt die Erlaubnis nach § 34c Abs. 1 Satz 1 Nr. 4 GewO. Mit dieser Erlaubnis ist eine Weiterbildungspflicht verbunden.
Nach § 34c Abs. 2a GewO in Verbindung mit § 15b MaBV sind je drei Kalenderjahre 20 Zeitstunden Weiterbildung nachzuweisen. Die Pflicht trifft die Gewerbetreibenden selbst und die unmittelbar mit der Verwaltung betrauten Beschäftigten.
Nach § 11 Satz 1 Nr. 3 MaBV informieren wir Auftraggeber auf Anfrage in Textform über berufsspezifische Qualifikationen und über die in den letzten drei Kalenderjahren absolvierten Weiterbildungsmaßnahmen. § 11 Satz 2 MaBV lässt es ausdrücklich zu, diese Pflicht durch einen Verweis auf diese Internetseite zu erfüllen.
Berufsspezifische Qualifikationen
Berufsspezifische Qualifikationen der Vesalo UG (haftungsbeschränkt) i.G. und ihres Geschäftsführers.
Die Angaben werden ergänzt, sobald die Erlaubnis nach § 34c GewO erteilt und die Verwaltungstätigkeit aufgenommen ist.
Weiterbildungsmaßnahmen
Übersicht der absolvierten Weiterbildungsmaßnahmen der letzten drei Kalenderjahre.
| Datum | Umfang in Stunden | Thema | Anbieter |
|---|---|---|---|
| Der erste Weiterbildungszeitraum beginnt mit Erteilung der Erlaubnis. | |||