Rechtliches
Allgemeine Geschäftsbedingungen
Stand: 19. Oktober 2026
§ 1 Geltungsbereich
(1) Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (nachfolgend „AGB") derVesalo UG (haftungsbeschränkt), Hammersbach (nachfolgend „Vesalo"), gelten für alle Verträge, die zwischen Vesalo und dem Nutzer über die Nutzung der digitalen Hausverwaltungsplattform Vesalo (nachfolgend „Plattform") geschlossen werden.
(2) Abweichende, entgegenstehende oder ergänzende Allgemeine Geschäftsbedingungen des Nutzers werden nur dann und insoweit Vertragsbestandteil, als Vesalo ihrer Geltung ausdrücklich schriftlich zugestimmt hat.
(3) Diese AGB gelten für Unternehmer im Sinne des § 14 BGB sowie für Verbraucher im Sinne des § 13 BGB, sofern nicht ausdrücklich anders bestimmt.
§ 2 Vertragsgegenstand
(1) Vesalo stellt Vermietern und Immobilieneigentümern eine digitale Plattform zur professionellen Verwaltung von Wohnimmobilien zur Verfügung. Die Plattform dient als Werkzeug zur Unterstützung der Hausverwaltungstätigkeit und ergänzt die persönliche Verwaltungsdienstleistung von Vesalo.
(2) Der genaue Leistungsumfang ergibt sich aus der zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses aktuellen Leistungsbeschreibung, die Bestandteil des jeweiligen Vertrags wird.
(3) Für Verwaltungsleistungen (WEG-Verwaltung, Mietverwaltung, Sondereigentumsverwaltung) gilt zusätzlich der jeweilige Verwaltervertrag; bei Widersprüchen geht er diesen AGB vor. Vertragspartner der WEG-Verwaltung ist die Gemeinschaft der Wohnungseigentümer.
§ 3 Registrierung und Nutzerkonto
(1) Für die Nutzung der Plattform ist eine Registrierung und die Einrichtung eines Nutzerkontos erforderlich. Mit der Registrierung kommt ein Nutzungsvertrag zwischen Vesalo und dem Nutzer zustande.
(2) Der Nutzer ist verpflichtet, bei der Registrierung wahrheitsgemäße und vollständige Angaben zu machen und diese aktuell zu halten. Der Nutzer darf sich nicht als eine andere Person ausgeben oder falsche Angaben zur Identität machen.
(3) Der Nutzer ist verpflichtet, seine Zugangsdaten geheim zu halten und vor dem Zugriff Dritter zu schützen. Vesalo ist unverzüglich zu informieren, wenn Anhaltspunkte dafür bestehen, dass Zugangsdaten missbräuchlich verwendet werden.
(4) Eine Übertragung des Nutzerkontos auf Dritte ist ohne ausdrückliche schriftliche Zustimmung von Vesalo nicht gestattet.
§ 4 Leistungsumfang der Plattform
Die Plattform umfasst je nach gebuchtem Tarif insbesondere folgende Funktionen:
Ticketsystem
Strukturierte Erfassung, Nachverfolgung und Kommunikation von Reparatur- und Wartungsanfragen zwischen Vermieter, Mieter und Handwerkern.
Dokumentenverwaltung
Digitale Ablage und Verwaltung aller mietrelevanten Dokumente wie Mietverträge, Übergabeprotokolle, Abrechnungen und Korrespondenz.
Kommunikation
Integriertes Nachrichtensystem für die strukturierte Kommunikation zwischen allen Beteiligten einer Immobilienverwaltung.
Nebenkostenabrechnung
Digitale Erstellung und Verteilung der jährlichen Betriebskostenabrechnung gemäß den gesetzlichen Vorgaben.
§ 5 Pflichten des Nutzers
(1) Der Nutzer ist verpflichtet, die Plattform nur im Rahmen der geltenden Gesetze und dieser AGB zu nutzen.
(2) Es ist dem Nutzer untersagt, die Plattform für rechtswidrige Zwecke zu nutzen oder Inhalte einzustellen, die gegen geltendes Recht, gute Sitten oder Rechte Dritter verstoßen.
(3) Der Nutzer stellt sicher, dass er über die erforderlichen Rechte und Einwilligungen der betroffenen Personen (insbesondere Mieter) verfügt, um deren Daten über die Plattform verarbeiten zu dürfen.
(4) Der Nutzer hat Vesalo von allen Ansprüchen Dritter freizustellen, die aus einer schuldhaften Verletzung dieser Pflichten resultieren.
§ 6 Verfügbarkeit der Plattform
(1) Vesalo bemüht sich, eine möglichst hohe Verfügbarkeit der Plattform zu gewährleisten. Ein Anspruch auf ununterbrochene Verfügbarkeit besteht jedoch nicht.
(2) Vesalo behält sich vor, den Betrieb der Plattform für Wartungsarbeiten, Systemupdates oder aus Sicherheitsgründen vorübergehend einzuschränken. Geplante Wartungsfenster werden dem Nutzer soweit möglich vorab mitgeteilt.
(3) Störungen, die durch höhere Gewalt, Handlungen Dritter oder technische Probleme außerhalb des Einflussbereichs von Vesalo verursacht werden, begründen keine Haftung von Vesalo.
§ 7 Haftung
(1) Vesalo haftet unbeschränkt für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit sowie für Schäden, die auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit von Vesalo oder ihrer gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen beruhen.
(2) Bei einfacher Fahrlässigkeit haftet Vesalo nur bei Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht (Kardinalpflicht). In diesem Fall ist die Haftung auf den vorhersehbaren, typischerweise eintretenden Schaden begrenzt.
(3) Eine weitergehende Haftung von Vesalo ist ausgeschlossen. Insbesondere haftet Vesalo nicht für den wirtschaftlichen Erfolg der vom Nutzer getätigten Verwaltungsmaßnahmen.
(4) Die vorstehenden Haftungsbeschränkungen gelten nicht, soweit Vesalo einen Schaden arglistig verschwiegen hat oder eine Garantie für die Beschaffenheit der Leistung übernommen hat sowie für Ansprüche nach dem Produkthaftungsgesetz.
§ 8 Datenschutz
Die Erhebung und Verarbeitung personenbezogener Daten im Rahmen der Nutzung der Plattform erfolgt gemäß unserer Datenschutzerklärung, die Bestandteil dieser AGB ist. Der Nutzer ist als Vermieter für die datenschutzkonforme Erhebung und Verarbeitung der Daten seiner Mieter verantwortlich. Soweit Vesalo die vom Nutzer eingestellten Mieterdaten ausschließlich nach dokumentierten Weisungen des Nutzers verarbeitet, handelt Vesalo als Auftragsverarbeiter gemäß Art. 28 DSGVO; dafür schließen die Parteien einen Vertrag zur Auftragsverarbeitung. Für eigene Zwecke, etwa die eigene Kundenverwaltung und Abrechnung, ist Vesalo selbst Verantwortlicher.
§ 9 Laufzeit und Kündigung
(1) Verträge über Mietverwaltung oder Sondereigentumsverwaltung mit Unternehmern (§ 14 BGB) haben eine Erstlaufzeit von 24 Monaten. Sie verlängern sich danach stillschweigend um jeweils 12 Monate, wenn sie nicht mit einer Frist von drei Monaten zum Ende der jeweiligen Laufzeit gekündigt werden.
(2) Verträge über Mietverwaltung oder Sondereigentumsverwaltung mit Verbrauchern (§ 13 BGB) haben eine Erstlaufzeit von 24 Monaten und können mit einer Frist von einem Monat zum Ende der Erstlaufzeit gekündigt werden. Werden sie nicht gekündigt, laufen sie auf unbestimmte Zeit weiter und können jederzeit mit einer Frist von einem Monat gekündigt werden.
(3) Bei der WEG-Verwaltung gilt das Wohnungseigentumsgesetz: Die Laufzeit des Verwaltervertrags entspricht der Bestellungszeit — höchstens fünf Jahre, bei der ersten Bestellung nach der Begründung von Wohnungseigentum höchstens drei Jahre (§ 26 Abs. 2 WEG). Die Gemeinschaft der Wohnungseigentümer kann den Verwalter jederzeit abberufen; der Verwaltervertrag endet spätestens sechs Monate nach der Abberufung (§ 26 Abs. 3 WEG).
(4) Unentgeltliche Nutzerkonten, die Vesalo Eigentümern, Mietern oder Beiräten im Rahmen eines Verwaltungsvertrags bereitstellt, kann der Nutzer jederzeit kündigen; sie enden spätestens mit dem Verwaltungsvertrag, für den sie bereitgestellt wurden.
(5) Die Kündigung bedarf der Textform (zum Beispiel E-Mail). Verbraucher und Unternehmer können online geschlossene Verträge auch über die Schaltfläche „Verträge hier kündigen" kündigen, die unten auf jeder Seite steht. Das Recht zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt. Ein wichtiger Grund liegt für Vesalo insbesondere vor, wenn der Nutzer gegen wesentliche Pflichten aus diesen AGB verstößt.
(6) Nach Beendigung des Vertrags hat der Nutzer keinen Zugang mehr zur Plattform. Vesalo wird dem Nutzer auf Anfrage seine Daten in einem gängigen Format zur Verfügung stellen. Die Datenlöschung erfolgt gemäß den gesetzlichen Aufbewahrungsfristen.
§ 10 Preisänderungen und Änderungen der AGB
(1) Bei Mietverwaltung und Sondereigentumsverwaltung bedarf eine Änderung der Vergütung einer ausdrücklichen Vereinbarung in Textform. Vesalo bietet eine neue Vergütung mindestens drei Monate vor dem vorgesehenen Wirksamwerden in Textform an. Stimmt der Auftraggeber nicht zu, gilt die bisherige Vergütung fort. Schweigen gilt nicht als Zustimmung.
(2) Bei der WEG-Verwaltung wird eine Änderung der Vergütung erst wirksam, wenn die Gemeinschaft der Wohnungseigentümer sie beschließt. Die Gemeinschaft kann zusammen mit der Bestellung eine feste jährliche Steigerung der Vergütung (Staffelvergütung) beschließen.
(3) Änderungen dieser AGB teilt Vesalo dem Nutzer mindestens sechs Wochen vor dem geplanten Inkrafttreten in Textform mit. Sie werden nur wirksam, wenn der Nutzer ihnen zustimmt; Schweigen gilt nicht als Zustimmung. Stimmt der Nutzer nicht zu, gelten die bisherigen AGB fort.
§ 10a Kauf von Kursen der Vesalo Akademie (digitale Inhalte)
(1) Gegenstand eines Kurskaufs ist die Bereitstellung des jeweils beschriebenen Kurses als digitale Inhalte (PDF-Dateien) zum Download. Der Einsteigerkurs umfasst den PDF-Kurs mit acht Lektionen und eine Mietvertrags-Vorlage. Betreuung, Live-Termine, Prüfungen oder Zertifikate sind nicht Teil dieses Kurses.
(2) Der Vertrag kommt zustande, wenn der Käufer den Bestellvorgang mit der Zahlung über unseren Zahlungsdienstleister Stripe abschließt. Der angegebene Preis ist ein Endpreis; gemäß § 19 UStG wird keine Umsatzsteuer berechnet.
(3) Nach Zahlungseingang erhält der Käufer an die angegebene E-Mail-Adresse persönliche Download-Links, eine Bestätigung des Vertrags und die Rechnung. Die Links gelten 14 Tage; auf Anfrage stellen wir neue Links aus. Bei Zahlungsarten mit späterer Gutschrift (z. B. SEPA-Lastschrift) erfolgt die Bereitstellung erst nach Zahlungseingang.
(4) Die Inhalte sind für die persönliche Nutzung des Käufers bestimmt. Eine Weitergabe, Veröffentlichung oder gewerbliche Weiterverwertung ist nicht gestattet. Die Mietvertrags-Vorlage ist ein Muster und ersetzt keine Rechtsberatung im Einzelfall.
(5) Verbrauchern steht ein Widerrufsrecht zu. Es erlischt vorzeitig, wenn der Verbraucher ausdrücklich zugestimmt hat, dass wir vor Ablauf der Widerrufsfrist mit der Bereitstellung beginnen, seine Kenntnis vom Erlöschen bestätigt hat und wir ihm eine Bestätigung hierüber zur Verfügung gestellt haben (§ 356 Abs. 6 Nr. 2 BGB). Einzelheiten stehen in der Widerrufsbelehrung.
§ 11 Schlussbestimmungen
(1) Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts (CISG). Bei Verbrauchern gilt diese Rechtswahl nur insoweit, als der gewährte Schutz nicht durch zwingende Bestimmungen des Rechts des Staates, in dem der Verbraucher seinen gewöhnlichen Aufenthalt hat, entzogen wird.
(2) Ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit diesem Vertrag ist Hanau, sofern der Nutzer Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist.
(3) Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen davon unberührt. Soweit eine Bestimmung unwirksam ist, richtet sich der Inhalt des Vertrags nach den gesetzlichen Vorschriften (§ 306 Abs. 2 BGB).
(4) Individuelle Vereinbarungen zwischen Vesalo und dem Nutzer haben Vorrang vor diesen AGB (§ 305b BGB), auch wenn sie nicht schriftlich getroffen werden. Für Erklärungen des Nutzers gegenüber Vesalo genügt die Textform (zum Beispiel E-Mail); eine strengere Form ist nicht erforderlich.