Ratgeber

Hausgeld in der WEG

Von Mio Gerbert, Geschäftsführer Vesalo

Aus welchen Posten Hausgeld besteht

Der Wirtschaftsplan einer durchschnittlichen WEG enthält typischerweise diese Posten:

  • Betriebskosten (umlagefähig auf Mieter): Heizung, Wasser/Abwasser, Müllabfuhr, Hausreinigung, Gartenpflege, Versicherungen, Hausmeister, Strom Allgemeinflächen, Aufzug. Anteil etwa 50–70 % des Hausgelds.
  • Verwaltervergütung: 22–35 € pro Einheit und Monat zzgl. USt. Bleibt beim Eigentümer (nicht umlagefähig).
  • Erhaltungsrücklage: Zuführung für künftige Sanierungen. Empfohlen 0,80–1,50 € pro qm. Bleibt beim Eigentümer.
  • Rücklage Sonstiges: z.B. Liquiditätsreserve, separate Rücklage für Aufzug oder Heizung. Optional.

Wie hoch ist es typisch?

  • Standard-Wohnanlage: 3,00–4,50 € pro qm und Monat. 80-qm-Wohnung: 240–360 €.
  • Gehobene Ausstattung: 4,50–6,00 € pro qm. Mit Aufzug, Concierge, Tiefgarage, Schwimmbad.
  • Altbau mit hohem Sanierungsbedarf: oft niedriger (2,50–3,50 €), dafür höhere Sonderumlagen-Risiken.
  • Neubau: erste fünf Jahre meist niedriger (kaum Reparaturen), danach Anstieg.

Was der Vermieter auf den Mieter umlegen darf

Nur die BetrKV-Kostenarten dürfen umgelegt werden. Faustregel: 50–70 % des Hausgelds sind umlagefähig, 30–50 % bleiben beim Eigentümer (Verwaltervergütung, Instandhaltung, Rücklagen- Zuführung).

Die exakte Aufteilung ergibt sich aus der Jahresabrechnung der WEG — dort sind die Kosten nach Umlagefähigkeit markiert. Vesalo liefert die Aufschlüsselung direkt im Mieter-Portal, sodass der Vermieter sie 1:1 in die Nebenkostenabrechnung übernehmen kann.

Häufige Fragen

Was ist Hausgeld?

Hausgeld ist die monatliche Vorauszahlung, die Wohnungseigentümer an die WEG leisten, um die laufenden Kosten der Gemeinschaft zu decken — Betriebskosten, Verwaltergebühren, Erhaltungsrücklage. Grundlage ist der jährliche Wirtschaftsplan nach § 28 WEG, der in der Eigentümerversammlung beschlossen wird.

Wie hoch ist das Hausgeld typischerweise?

Marktüblich sind 3 € bis 6 € pro Quadratmeter Wohnfläche und Monat — abhängig von Heizungsart, Alter des Gebäudes, Ausstattung (Aufzug, Tiefgarage), Rücklagen-Politik. Bei 80 qm Wohnung also typisch 240 € bis 480 € pro Monat. In Neubauten mit gehobener Ausstattung auch deutlich darüber.

Woraus setzt sich das Hausgeld zusammen?

Drei Hauptblöcke: 1) Umlagefähige Betriebskosten nach BetrKV (Heizung, Wasser, Hausreinigung, etc.), die der Eigentümer auf den Mieter weitergeben kann. 2) Nicht-umlagefähige Kosten (Verwaltervergütung, Instandhaltung), die beim Eigentümer bleiben. 3) Zuführung zur Erhaltungsrücklage für künftige Sanierungen.

Was passiert, wenn ich das Hausgeld nicht zahle?

Die WEG mahnt zunächst (üblicherweise drei Mahnstufen), bei anhaltender Säumnis erwirkt sie einen Vollstreckungstitel beim Amtsgericht. Letzte Konsequenz: Zwangsverwaltung oder -versteigerung der Wohnung. Hausgeld-Schulden sind eine echte Eigentumsbelastung mit weitreichenden Folgen.

Kann ich das Hausgeld auf den Mieter umlegen?

Nur teilweise. Nach BetrKV umlagefähig sind die laufenden Betriebskosten (Heizung, Wasser, Müllabfuhr, etc.) — etwa 50–70 % des Hausgelds. Verwaltergebühren, Instandhaltung, Rücklagen-Zuführungen sind nicht umlagefähig und bleiben beim Vermieter.

Wie wird die Erhaltungsrücklage kalkuliert?

Es gibt keinen gesetzlich vorgeschriebenen Mindestbetrag (seit WEG-Reform 2020 wurde § 21 Abs. 5 Nr. 4 WEG a.F. gestrichen). In der Praxis empfehlen sich 0,80 €–1,50 € pro Quadratmeter und Monat — abhängig von Gebäudealter und Sanierungs-Status. Beirat und Verwalter sollten gemeinsam einen langfristigen Instandhaltungsplan erstellen.

Wann darf das Hausgeld erhöht werden?

Nur mit Beschluss in der Eigentümerversammlung — typisch bei der jährlichen Beschlussfassung über den Wirtschaftsplan. Außerordentliche Erhöhungen sind möglich, wenn die laufenden Vorauszahlungen offensichtlich nicht ausreichen. Einfache Mehrheit reicht (§ 25 Abs. 1 WEG).

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