Ihre Gemeinschaft verdient eine Verwaltung, auf die Verlass ist.
Erreichbar, pünktlich und nachvollziehbar: Wir führen Ihre WEG nach dem Wohnungseigentumsgesetz — und jeder Eigentümer sieht online, was passiert. Den Wechsel organisieren wir gemeinsam mit Ihrem Beirat.
- Fester Ansprechpartner für Ihre Gemeinschaft
- Eigentümerversammlung online oder hybrid, sobald Ihre Gemeinschaft es beschließt — sonst vor Ort; beides im Preis enthalten
- Abrechnung, Beschlüsse und Belege online
Eigentümerversammlung
Die Versammlung kommt zu den Eigentümern — digital.
Online oder hybrid, sobald Ihre Gemeinschaft es beschließt — mit Abstimmung im Eigentümerportal; ohne Beschluss vor Ort. Beides ist als jährliche ordentliche Versammlung im WEG-Tarif enthalten.
Geringere Kosten für die Gemeinschaft
Keine Saalmiete und keine Anreise. Unterlagen und Abstimmung laufen über das Eigentümerportal.
Teilnahme von zu Hause oder unterwegs
Per Video am Computer, Tablet oder Smartphone. Das erleichtert die Teilnahme für Berufstätige ebenso wie für ältere Eigentümer, denen der Weg zum Versammlungsort schwerfällt.
Abstimmung direkt im Portal
Jeder Eigentümer stimmt mit seinem persönlichen Zugang ab. Gezählt wird nach dem Stimmprinzip Ihrer Gemeinschaft, das Ergebnis liegt sofort vor.
Protokoll schneller und vollständiger
Abstimmungsergebnisse werden automatisch erfasst und stehen im Entwurf der Niederschrift. Unterschrieben wird sie vom Vorsitzenden, einem Wohnungseigentümer und, falls ein Beirat bestellt ist, dessen Vorsitzendem oder Vertreter (§ 24 Abs. 6 WEG).
Was das Gesetz verlangt
Online zuschalten können sich Eigentümer, sobald die Gemeinschaft das mit einfacher Mehrheit beschlossen hat (§ 23 Abs. 1 Satz 2 WEG) — die Versammlung ist dann hybrid. Rein virtuell tagt sie nach einem Beschluss mit mindestens drei Vierteln der abgegebenen Stimmen, gültig für längstens drei Jahre (§ 23 Abs. 1a WEG). Wurde die virtuelle Versammlung vor dem 1.1.2028 beschlossen, findet bis einschließlich 2028 jährlich eine Präsenzversammlung statt, sofern die Eigentümer nicht durch einstimmigen Beschluss darauf verzichten (§ 48 Abs. 6 WEG). Diese Präsenzversammlung führen wir hybrid durch: vor Ort mit Online-Teilnahme, als ordentliche Versammlung im Preis enthalten. Ohne Beschluss zur Online-Teilnahme tagt die Gemeinschaft vor Ort, ohne Aufpreis.
Was es kostet
Im WEG-Tarif enthalten: die jährliche ordentliche Versammlung — online, hybrid oder, ohne Beschluss zur Online-Teilnahme, vor Ort.
Eine reine Präsenzversammlung auf ausdrücklichen Wunsch der Gemeinschaft kostet ab 174,99 € zuzüglich Saalmiete nach Beleg, aber nur, wenn die Online-Teilnahme beschlossen und im Verwaltervertrag so vereinbart ist.


Kommt Ihnen das bekannt vor?
Warum Gemeinschaften ihre Verwaltung wechseln
Viele Eigentümergemeinschaften bleiben aus Gewohnheit bei ihrer Verwaltung — obwohl es seit Jahren hakt. So sieht es bei uns aus:
Erreichbarkeit
Häufig heute
Rückrufe dauern Tage, Anfragen versanden, der Ansprechpartner wechselt.
Mit Vesalo
Ein fester Ansprechpartner für Ihre Gemeinschaft. Jedes Anliegen läuft als Vorgang mit sichtbarem Stand im Portal.
Jahresabrechnung
Häufig heute
Kommt spät, ist kaum nachvollziehbar, Belege gibt es nur „auf Anfrage“.
Mit Vesalo
Gesamt- und Einzelabrechnung nach § 28 WEG, jede Position bis zum Beleg im Portal nachvollziehbar.
Verwaltungsbeirat
Häufig heute
Für jede Prüfung muss der Beirat nachfragen, Termine vereinbaren und Ordner durchgehen.
Mit Vesalo
Der Beirat sieht Konten, Belege und offene Vorgänge jederzeit online — ohne Termin im Büro.
Beschlüsse
Häufig heute
Die Beschluss-Sammlung ist lückenhaft oder nur im Büro einsehbar.
Mit Vesalo
Durchgehend nummeriert nach § 24 Abs. 7 WEG und für jeden Eigentümer online abrufbar.
Versammlung
Häufig heute
Saalmiete, Anreise, geringe Beteiligung — wenige entscheiden für alle.
Mit Vesalo
Online oder hybrid, im Preis enthalten: Teilnahme von zu Hause, Abstimmung im Portal. Rein virtuell nach Beschluss der Gemeinschaft.
Was Sie bekommen
Alles, was das WEG-Gesetz verlangt — sauber erledigt
Die Pflichtaufgaben nach der WEG-Reform 2020, dazu ein Portal, in dem Eigentümer und Beirat jederzeit nachsehen können.
Digitale Eigentümerversammlung mit Abstimmung im Portal
Online oder hybrid, sobald Ihre Gemeinschaft es beschließt; ohne Beschluss vor Ort. Beides im Preis enthalten. Rein virtuell tagt die Gemeinschaft nach einem Beschluss mit mindestens drei Vierteln der abgegebenen Stimmen (§ 23 Abs. 1a WEG). Wurde die virtuelle Versammlung vor dem 1.1.2028 beschlossen, findet bis einschließlich 2028 jährlich eine Präsenzversammlung statt, sofern die Eigentümer nicht durch einstimmigen Beschluss darauf verzichten (§ 48 Abs. 6 WEG).
Jahresabrechnung und Vermögensbericht inklusive
Gesamt- und Einzelabrechnung je Eigentümer nach § 28 Abs. 2 WEG und der Vermögensbericht nach § 28 Abs. 4 WEG — im Grundpreis, ohne Aufschlag.
Wirtschaftsplan und Hausgeld
Jährlicher Wirtschaftsplan mit Vorjahresvergleich, Hausgeld-Einzug und Überwachung der Zahlungseingänge. Das Geld der Gemeinschaft bleibt getrennt vom Vermögen der Verwaltung.
Beschluss-Sammlung nach § 24 Abs. 7 WEG
Durchgehend nummeriert und für jeden Eigentümer jederzeit einsehbar.
Instandhaltung und Schadenmeldung
Schäden am Gemeinschaftseigentum melden Eigentümer per Portal oder App mit Foto. Wir holen Angebote ein und beauftragen im Rahmen der Beschlüsse.
Eigentümer-Portal mit Beirats-Zugang
Abrechnungen, Protokolle, Beschlüsse und Belege online. Der Beirat hat erweiterten Einblick in Konten und offene Vorgänge.
Verwalterwechsel
In vier Schritten zur neuen Verwaltung
Ein Wechsel ist kein Sprung ins Ungewisse. Der Ablauf ist gesetzlich klar geregelt — wir gehen ihn gemeinsam mit Ihrem Beirat.
- 1Schritt 1
Anfrage & Angebot
Sie schildern uns kurz Ihre Gemeinschaft: Zahl der Einheiten, Ort und was heute nicht rund läuft. Sie erhalten ein unverbindliches Angebot und auf Wunsch eine Vorstellung des Eigentümer-Portals.
- 2Schritt 2
Beschluss in der Versammlung
Die Eigentümer beschließen über die Abberufung der bisherigen und die Bestellung der neuen Verwaltung, jeweils mit der Mehrheit der abgegebenen Stimmen. Die Einladung soll den Eigentümern mindestens drei Wochen vorher zugehen.
- 3Schritt 3
Übergabe
Der bisherige Verwalter übergibt Unterlagen, Kontozugänge und laufende Vorgänge. Wir übernehmen und prüfen sie — dafür planen wir zwei bis vier Wochen ein, je nach Zustand der Unterlagen.
- 4Schritt 4
Start im Portal
Alle Eigentümer erhalten ihren Zugang zum Portal, Ihr Ansprechpartner stellt sich vor. Wir empfehlen eine kurze Versammlung einige Wochen nach der Übernahme, um offene Punkte zu klären.
Gut zu wissen: Der Verwalter kann jederzeit abberufen werden; der Verwaltervertrag endet spätestens sechs Monate nach der Abberufung (§ 26 Abs. 3 WEG). Diese Übersicht ersetzt keine Rechtsberatung im Einzelfall.
Ablauf und Fristen im DetailPreis
WEG-Verwaltung nach Größe: 36,99 € bis 26,99 € pro Einheit und Monat
Gestaffelt nach Größe der Gemeinschaft: 1–4 Einheiten 36,99 €, 5–9 Einheiten 33,99 €, 10–29 Einheiten 30,99 €, ab 30 Einheiten 26,99 €. Jahresabrechnung, Vermögensbericht und die jährliche ordentliche Eigentümerversammlung sind enthalten, in erster Linie online oder hybrid. Außerordentliche Versammlungen kosten ab 174,99 €, eine reine Präsenzversammlung trotz beschlossener Online-Teilnahme auf ausdrücklichen Wunsch der Gemeinschaft ab 174,99 € zuzüglich Saalmiete. Keine Setup-Gebühr, keine Mindestpauschale. Zum Vergleich: Der Marktschnitt liegt bei 34,65 € inkl. USt, für kleine WEG bis 10 Einheiten bei 42,65 € inkl. USt (VDIV-Branchenbarometer 2026).
inkl. aller Kosten, kein USt-Ausweis gemäß § 19 UStG · Marktschnitt laut VDIV-Branchenbarometer 2026 (Geschäftsjahr 2025), dort netto erhoben, hier inkl. USt
Bereit für den Wechsel?
Schildern Sie uns kurz Ihre Gemeinschaft — Zahl der Einheiten, Ort und was heute nicht rund läuft. Sie erhalten ein unverbindliches Angebot und auf Wunsch eine Vorstellung des Eigentümer-Portals für Ihren Beirat.