WEG-Verwalter wechseln — Schritt für Schritt
Verwalter-Wechsel ist keine Hexerei, aber die Reihenfolge entscheidet. Beschluss → Bestellung → Übergabe-Termin — und welche Fallen Eigentümer dabei vermeiden.
Wann ein Verwalter-Wechsel sinnvoll ist
Die häufigsten Gründe in unserer Praxis:
- Hausgeldabrechnungen kommen seit Jahren verspätet
- Eigentümerversammlung wird nicht jährlich einberufen
- Anfragen bleiben tagelang unbeantwortet
- Verdacht auf Unregelmäßigkeiten in der Buchhaltung
- Verwalter ist seit der WEG-Reform 2020 nicht mitgegangen (Online-Teilnahme nach § 23 Abs. 1 S. 2 WEG, digitale Beschlusssammlung, etc.)
Schritt 1: Beschluss vorbereiten
Die WEG kann den Verwalter jederzeit ohne Grund abberufen (§ 26 Abs. 3 WEG, seit Reform). Dafür braucht es:
- Eigentümerversammlung — entweder die jährliche oder eine außerordentliche. Der Verwalter muss einberufen, wenn mehr als ein Viertel der Eigentümer das in Textform mit Zweck und Gründen verlangt. Fehlt er oder weigert er sich, beruft der Beiratsvorsitzende, sein Vertreter oder ein ermächtigter Eigentümer ein.
- Tagesordnung muss zwei Punkte enthalten:
- "Abberufung des aktuellen Verwalters"
- "Bestellung eines neuen Verwalters"
- Mehrheit: einfache Stimmenmehrheit reicht (§ 25 Abs. 1 WEG).
Schritt 2: Neuen Verwalter auswählen
Vor der Versammlung mindestens drei Angebote einholen. Achten auf:
- Aktive § 34c Gewerbeerlaubnis (Pflicht für Wohnimmobilienverwalter)
- Berufshaftpflicht mit mind. 500.000 € pro Schadensfall und 1 Mio. € pro Jahr (§ 34c Abs. 2 Nr. 3 GewO i. V. m. § 15 MaBV)
- Fortbildungsnachweis 20 Stunden in 3 Jahren (MaBV § 15b)
- Erfahrung mit ähnlich großen WEGs
- Digitales Portal für Belegeinsicht
- Klare Honorarstruktur, schriftlich
Schritt 3: Verwaltervertrag schließen
Bestellung: höchstens 5 Jahre; erste Bestellung nach Begründung höchstens 3 Jahre (§ 26 Abs. 2 WEG). Wiederbestellung frühestens 1 Jahr vor Ablauf. Vertragspartner ist die Gemeinschaft. Der Vertrag sollte VDIV-konform sein und enthalten:
- Honorar (Pauschale + Sondervergütungen explizit); eine Vergütungsänderung gilt erst, wenn die Gemeinschaft sie beschließt
- Leistungsumfang im Detail
- Vertragsende: Abberufung jederzeit, der Vertrag endet spätestens 6 Monate danach (§ 26 Abs. 3 WEG)
- Pflicht zur Versicherungsnachweis-Vorlage jährlich
Schritt 4: Übergabe organisieren
Spätestens 30 Tage nach Beschluss sollte der Übergabe-Termin stattfinden. Vom Alt-Verwalter sind herauszugeben:
- Komplette Buchhaltung (mind. 10 Jahre rückwirkend)
- Beschluss-Sammlung (Original)
- Versicherungs-Policen
- Wartungsverträge mit Dienstleistern
- Mieter- und Eigentümer-Stammdaten
- Bankvollmachten zurückziehen, neue erteilen
- Schlüsselbestand
- Hausgeld-Forderungen-Liste mit Saldo pro Eigentümer
Häufige Fehler
Fehler 1: Erst kündigen, dann neuen Verwalter suchen — entstehende Lücke ist haftungsrechtlich problematisch.
Fehler 2: Übergabe ohne schriftliches Protokoll — bei Streitigkeiten später nicht beweisbar.
Fehler 3: Bankvollmachten beim Alt-Verwalter vergessen — riskant, wenn dieser im Streit ausscheidet.
Fazit
Verwalter-Wechsel ist mit 3–4 Monaten Vorlauf entspannt machbar. Der Beschluss selbst ist Routine; die saubere Übergabe entscheidet, ob die WEG nachher klar aufgestellt ist oder im Datenchaos.